AGB und Widerrufsbelehrung

1 Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts­grundlagen (AGB) sind Bestandteil jedes schriftlichen wie mündlichen Vertrags von Nina Hübner (nachfolgend Auftrag­nehmerin) mit Kunden. Mit der Auftrags­erteilung bestätigt der Kunde, nachfol­gend Auftraggeber genannt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.

1.2 Gegenstand dieser AGB sind Werke, Bearbeitungen und/oder Dienstleistungen auf den Gebieten Lektorat, Korrektorat, Text, Werbung, Übersetzung und Beratung.

2 Auftragsvergabe und Widerrufsrecht; Widerrufsbelehrung

2.1 Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines Angebots seitens des Auftraggebers oder mit einer Auftrags­bestätigung seitens der Auftragnehmerin gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt.

2.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gül­tigkeit, soweit sie von der Auftrag­neh­merin schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

2.3 Für Verbraucher nach §13 BGB gilt folgende Widerrufsbelehrung: Im Falle des § 312b BGB (Fernabsatzverträge) steht Ihnen ein Widerrufsrecht nach § 312 d i.V.m. § 355 BGB zu. Hierfür gilt Folgendes:

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung inner­halb von 14 Tagen ohne Angaben von Grün­den in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) widerrufen.

Die Frist beginnt frühestens nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an: Nina Hübner, Hans-Multscher-Str. 16, 86899 Landsberg am Lech, huebner@wortundwoertlich.com

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.

Können Sie die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück­gewähren bzw. herausgeben, müssen Sie insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeit­raum bis zum Widerruf gleichwohl erfül­len müssen.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufs­erklärung, für die Auftragnehmerin mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Es erlischt ferner vorzeitig, wenn die Auftragnehmerin mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.

Ende der Widerrufsbelehrung.

3 Urheber- und Nutzungsrecht

3.1 Sämtliche Texte, Übersetzungen und Arbeitsergebnisse der Auftragnehmerin, unter­liegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Urheberrechte verbleiben bei der Schöpferin (Auftragnehmerin).

3.2 Die Auftragnehmerin räumt die Nutzungsrechte an den von ihr erstellten Texten etc. nach individueller Verein­barung ein.

3.3 Die Weitergabe der übertragenen Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

3.4 Im Falle einer Nutzung der Texte, Übersetzungen und weiteren urheber­rechtlich geschützten Arbeitsergebnisse, die den eingeräumten Umfang übersteigt, ist die Auftraggeberin berechtigt, die Vergütung für die erweiterte Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der ursprünglichen und der höheren Vergütung zu verlangen.

3.5 Die eingeräumten Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Be­zahlung der Vergütung an den Auftrag­geber über.

4 Bearbeitungsrecht und Urheber- bzw. Mitwirkendennennung

4.1 Jede Bearbeitung der Texte, Über­setzungen und weiteren urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnisse bedarf der Zustimmung der Auftragnehmerin. Diese Zustimmung wird nur in berechtigen Fällen verweigert, insbesondere sofern die Bearbeitung entstellend ist.

4.2 Der Auftraggeber hat seinen Wunsch nach Bearbeitung der Auftragnehmerin zunächst mitzuteilen, und diese hat das Recht, die Bearbeitung gegen angemes­sene Vergütung vorzunehmen. Erklärt sie sich außerstande, die Bearbeitung durch­zuführen, darf der Auftraggeber einen Dritten beauftragen, sofern vorgenannte Zustimmung erteilt wurde. Der Auftrag­geber hat auch in diesem Fall sicher­zu­stel­len, dass die Bearbeitung durch Dritte nicht entstellend ist.

4.3 Die Auftragnehmerin hat das Recht, bei jeder Veröffentlichung und Vervielfäl­tigung von Texten, Übersetzungen und weiteren urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen als Urheberin nament­lich genannt zu werden. Bei grob fahr­lässiger oder vorsätzlicher Verletzung dieses Rechts ist die Auftragnehmerin zum Schadensersatz berechtigt. Ein Verzicht auf diese Nennung ist schriftlich zu vereinbaren.

4.4 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Auftragnehmerin bei Lektoraten und Korrektoraten als Mit­wirkende im Impressum der von ihr bearbeiteten Publikation namentlich aufzuführen.

5 Vergütung und Eigentumsvorbehalt

5.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Leistungen (Texte, Übersetzungen, Korrektorate, Lektorate und Beratungen) sowie sonstige Tätig­keiten, die für einen Auftraggeber erbracht werden, kostenpflichtig.

5.2 Die Vergütung erfolgt für jeden Auftrag separat auf Grundlage eines Kosten­vor­an­schlags bzw. eines Angebots, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5.3 Pauschalen gelten als verbindlich, solange sich der Leistungsumfang, auf dessen Basis die Pauschalen kalkuliert wurden, nicht verändert. Die Auftrag­nehmerin verpflichtet sich, Veränderung­en des Leistungsumfangs von mehr als zwanzig Prozent anzuzeigen, sobald diese im Arbeits­ablauf absehbar werden.

5.4 Die Höhe der Vergütung richtet sich insbesondere nach Umfang, Schwierig­keits­grad und eingeräumten Nutzungs­rechten. Eine Mitwirkung des Auftrag­gebers hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

5.5 Alle Leistungen (Texte, Übersetzung­en, Korrektorate, Lektorate) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergü­tung Eigentum der Auftragnehmerin.

5.6 Die Vergütung ist mit Ablieferung des Werkes/der Leistung fällig, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Bei vereinbarter Teil­lie­ferung ist entsprechend des jeweiligen Teils zu vergüten.

5.7 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, einen Vorschuss in Höhe von bis zu einem Drittel der Gesamtvergütung zu ver­lang­en, bei Neukunden von bis zu fünfzig Prozent.

6 Auftragsdurchführung

6.1 Die Auftragnehmerin ist im Rahmen des Auftrags frei in der Gestaltung ihrer Arbeit.

6.2 Unter Lektorat/Korrektorat wird die Bearbeitung eines Texts hinsichtlich gängiger stilistischer und publizistischer Kriterien (insbesondere Lektorat) sowie die Durchsicht hinsichtlich sprachlicher Richtigkeit (insbesondere Korrektorat) verstanden. Ziel ist es, die sprachliche Qua­lität des bearbeiteten Textes durch Anmerkungen und Einfügungen im Daten­satz so weit zu verbessern, dass ein in puncto innere Logik und Stil (ins­be­son­dere Lektorat) bzw. Orthografie, Inter­punk­tion, Typografie und Grammatik (insbesondere Korrektorat) für durch­schnittliche professionelle Nutzung geeigneter Text entsteht. Die Auftrag­nehmerin garantiert keine hundert­prozentige Fehlerfreiheit. Das Einpflegen der Korrekturvorschläge in den Datensatz obliegt dem Auftraggeber ebenso wie eine Endkontrolle auf Richtigkeit vor Druck­legung (Imprimatur).

6.3 Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Auftragnehmerin bei allen Korrek­turen nach den gängigen, aktuali­sierten Duden-Empfehlungen auf duden.de.

6.4 Die Auftragnehmerin schuldet keine Überprüfung ihrer Werke und Arbeits­ergebnisse auf rechtliche Zulässigkeit. Sie prüft weder, ob die Arbeiten als Marke oder anderweitig schutzrechtsfähig sind, noch überprüft sie, ob die Rechte Dritter oder werberechtliche Bestimmungen verletzt werden könnten. Der Auftraggeber ist zur Überprüfung aller Arbeits­ergeb­nisse auf sachliche und formale Rich­tig­keit sowie deren rechtliche Zulässigkeit verpflichtet.

6.5 Korrekturmuster bzw. -fahnen sind der Auftragnehmerin vor Veröffentlichung oder Vervielfältigung mit angemessener Bearbeitungsfrist vorzulegen. Schluss­korrektur und Freigabe (Imprimatur) obliegen dem Auftraggeber.

6.6 Änderungswünsche an einem Entwurf sind der Auftragnehmerin binnen Wochenfrist nach Eingang mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gilt der Entwurf als angenommen.

6.7 Beanstandungen am Arbeitsergebnis sind binnen Wochenfrist nach Lieferung unter Angabe des Wortlauts der bean­standeten Textstellen und mit detaillierter Begründung in Form von Kommentaren in der von der Auftragnehmerin bearbeiteten Korrekturversion geltend zu machen. Er­folgt diese Geltendmachung nicht oder zu spät, gilt die Leistung als akzeptiert. Bei berechtigten Reklamationen ist der Auf­trag­nehmerin eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.

7 Haftung

7.1 Die Auftragnehmerin haftet aus­schließ­lich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und höchstens bis zum vereinbarten Auf­trags­wert. Die Haftung für Text-, Sach- und Satzfehler ist ausgeschlossen. Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte von durch die Auftragnehmerin bearbeiteten Texten ist der Auftraggeber verant­wort­lich.

7.2 Wird die Auftragnehmerin aufgrund der Bearbeitung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung, Schadensersatz oder Ähnlichem von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber sie von der Haftung frei.

7.3 Die Auftragnehmerin bemüht sich, Terminzusagen pünktlich und zuverlässig einzuhalten. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt die Auf­trag­nehmerin keine Haftung. Bei Leistungs­verzug, der durch die Auftragnehmerin vertreten ist,  darf der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

7.4 Die Auftragnehmerin speichert Daten des Auftraggebers (Namen, Adressen usw.) nur zum internen Gebrauch und gibt sie, sofern nicht ausdrücklich erlaubt, nicht an Dritte weiter. Die Haftung für die widerrechtliche Aneignung von Daten des Auftraggebers durch Dritte ist jedoch ausgeschlossen. Daher erfolgt die elek­tro­nische Übermittlung von Texten und Daten sowie gegebenenfalls jede weitere elektronische Kommunikation auf Gefahr des Auftraggebers.

8 Belegexemplare und Eigenwerbung

8.1 Die Auftragnehmerin erhält, wenn nicht anders vereinbart, unentgeltlich 2 einwandfreie Belege von allen Arbeitsergebnissen.

8.2 Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, alle Arbeitsergebnisse unter Nennung des Auftraggebers zur Eigen­werbung zu verwenden. Das gilt auch für vom Auftraggeber nicht umgesetzte Entwürfe. Auf Wunsch können diese anonymisiert werden.

9 Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (ausgenommen Kollisionsnormen). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landsberg am Lech.

9.2 Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragspartnern unverzüglich durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

Landsberg am Lech, 13. September 2020