Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB und Widerrufsbelehrung
1 Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsgrundlagen (AGB) sind Bestandteil jedes schriftlichen wie mündlichen Vertrags von Nina Hübner (nachfolgend Auftragnehmerin) mit Kunden. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, nachfolgend Auftraggeber genannt, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
1.2 Gegenstand dieser AGB sind Werke, Bearbeitungen und/oder Dienstleistungen auf den Gebieten Lektorat, Korrektorat, Text, Werbung, Übersetzung und Beratung.
2 Auftragsvergabe und Widerrufsrecht; Widerrufsbelehrung
2.1 Mit der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines Angebots seitens des Auftraggebers oder mit einer Auftragsbestätigung seitens der Auftragnehmerin gilt ein Auftrag als rechtsverbindlich erteilt.
2.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Auftragnehmerin schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
2.3 Für Verbraucher nach §13 BGB gilt folgende Widerrufsbelehrung: Im Falle des § 312b BGB (Fernabsatzverträge) steht Ihnen ein Widerrufsrecht nach § 312 d i.V.m. § 355 BGB zu. Hierfür gilt Folgendes:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an: Nina Hübner, Hans-Multscher-Str. 16, 86899 Landsberg am Lech, huebner@wortundwoertlich.com
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für die Auftragnehmerin mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Es erlischt ferner vorzeitig, wenn die Auftragnehmerin mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.
Ende der Widerrufsbelehrung.
3 Urheber- und Nutzungsrecht
3.1 Sämtliche Texte, Übersetzungen und Arbeitsergebnisse der Auftragnehmerin, unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Urheberrechte verbleiben bei der Schöpferin (Auftragnehmerin).
3.2 Die Auftragnehmerin räumt die Nutzungsrechte an den von ihr erstellten Texten etc. nach individueller Vereinbarung ein.
3.3 Die Weitergabe der übertragenen Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
3.4 Im Falle einer Nutzung der Texte, Übersetzungen und weiteren urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnisse, die den eingeräumten Umfang übersteigt, ist die Auftraggeberin berechtigt, die Vergütung für die erweiterte Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der ursprünglichen und der höheren Vergütung zu verlangen.
3.5 Die eingeräumten Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über.
4 Bearbeitungsrecht und Urheber- bzw. Mitwirkendennennung
4.1 Jede Bearbeitung der Texte, Übersetzungen und weiteren urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnisse bedarf der Zustimmung der Auftragnehmerin. Diese Zustimmung wird nur in berechtigen Fällen verweigert, insbesondere sofern die Bearbeitung entstellend ist.
4.2 Der Auftraggeber hat seinen Wunsch nach Bearbeitung der Auftragnehmerin zunächst mitzuteilen, und diese hat das Recht, die Bearbeitung gegen angemessene Vergütung vorzunehmen. Erklärt sie sich außerstande, die Bearbeitung durchzuführen, darf der Auftraggeber einen Dritten beauftragen, sofern vorgenannte Zustimmung erteilt wurde. Der Auftraggeber hat auch in diesem Fall sicherzustellen, dass die Bearbeitung durch Dritte nicht entstellend ist.
4.3 Die Auftragnehmerin hat das Recht, bei jeder Veröffentlichung und Vervielfältigung von Texten, Übersetzungen und weiteren urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen als Urheberin namentlich genannt zu werden. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung dieses Rechts ist die Auftragnehmerin zum Schadensersatz berechtigt. Ein Verzicht auf diese Nennung ist schriftlich zu vereinbaren.
4.4 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Auftragnehmerin bei Lektoraten und Korrektoraten als Mitwirkende im Impressum der von ihr bearbeiteten Publikation namentlich aufzuführen.
5 Vergütung und Eigentumsvorbehalt
5.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Leistungen (Texte, Übersetzungen, Korrektorate, Lektorate und Beratungen) sowie sonstige Tätigkeiten, die für einen Auftraggeber erbracht werden, kostenpflichtig.
5.2 Die Vergütung erfolgt für jeden Auftrag separat auf Grundlage eines Kostenvoranschlags bzw. eines Angebots, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
5.3 Pauschalen gelten als verbindlich, solange sich der Leistungsumfang, auf dessen Basis die Pauschalen kalkuliert wurden, nicht verändert. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Veränderungen des Leistungsumfangs von mehr als zwanzig Prozent anzuzeigen, sobald diese im Arbeitsablauf absehbar werden.
5.4 Die Höhe der Vergütung richtet sich insbesondere nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und eingeräumten Nutzungsrechten. Eine Mitwirkung des Auftraggebers hat keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
5.5 Alle Leistungen (Texte, Übersetzungen, Korrektorate, Lektorate) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum der Auftragnehmerin.
5.6 Die Vergütung ist mit Ablieferung des Werkes/der Leistung fällig, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Bei vereinbarter Teillieferung ist entsprechend des jeweiligen Teils zu vergüten.
5.7 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, einen Vorschuss in Höhe von bis zu einem Drittel der Gesamtvergütung zu verlangen, bei Neukunden von bis zu fünfzig Prozent.
6 Auftragsdurchführung
6.1 Die Auftragnehmerin ist im Rahmen des Auftrags frei in der Gestaltung ihrer Arbeit.
6.2 Unter Lektorat/Korrektorat wird die Bearbeitung eines Texts hinsichtlich gängiger stilistischer und publizistischer Kriterien (insbesondere Lektorat) sowie die Durchsicht hinsichtlich sprachlicher Richtigkeit (insbesondere Korrektorat) verstanden. Ziel ist es, die sprachliche Qualität des bearbeiteten Textes durch Anmerkungen und Einfügungen im Datensatz so weit zu verbessern, dass ein in puncto innere Logik und Stil (insbesondere Lektorat) bzw. Orthografie, Interpunktion, Typografie und Grammatik (insbesondere Korrektorat) für durchschnittliche professionelle Nutzung geeigneter Text entsteht. Die Auftragnehmerin garantiert keine hundertprozentige Fehlerfreiheit. Das Einpflegen der Korrekturvorschläge in den Datensatz obliegt dem Auftraggeber ebenso wie eine Endkontrolle auf Richtigkeit vor Drucklegung (Imprimatur).
6.3 Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Auftragnehmerin bei allen Korrekturen nach den gängigen, aktualisierten Duden-Empfehlungen auf duden.de.
6.4 Die Auftragnehmerin schuldet keine Überprüfung ihrer Werke und Arbeitsergebnisse auf rechtliche Zulässigkeit. Sie prüft weder, ob die Arbeiten als Marke oder anderweitig schutzrechtsfähig sind, noch überprüft sie, ob die Rechte Dritter oder werberechtliche Bestimmungen verletzt werden könnten. Der Auftraggeber ist zur Überprüfung aller Arbeitsergebnisse auf sachliche und formale Richtigkeit sowie deren rechtliche Zulässigkeit verpflichtet.
6.5 Korrekturmuster bzw. -fahnen sind der Auftragnehmerin vor Veröffentlichung oder Vervielfältigung mit angemessener Bearbeitungsfrist vorzulegen. Schlusskorrektur und Freigabe (Imprimatur) obliegen dem Auftraggeber.
6.6 Änderungswünsche an einem Entwurf sind der Auftragnehmerin binnen Wochenfrist nach Eingang mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gilt der Entwurf als angenommen.
6.7 Beanstandungen am Arbeitsergebnis sind binnen Wochenfrist nach Lieferung unter Angabe des Wortlauts der beanstandeten Textstellen und mit detaillierter Begründung in Form von Kommentaren in der von der Auftragnehmerin bearbeiteten Korrekturversion geltend zu machen. Erfolgt diese Geltendmachung nicht oder zu spät, gilt die Leistung als akzeptiert. Bei berechtigten Reklamationen ist der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.
7 Haftung
7.1 Die Auftragnehmerin haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und höchstens bis zum vereinbarten Auftragswert. Die Haftung für Text-, Sach- und Satzfehler ist ausgeschlossen. Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte von durch die Auftragnehmerin bearbeiteten Texten ist der Auftraggeber verantwortlich.
7.2 Wird die Auftragnehmerin aufgrund der Bearbeitung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung, Schadensersatz oder Ähnlichem von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber sie von der Haftung frei.
7.3 Die Auftragnehmerin bemüht sich, Terminzusagen pünktlich und zuverlässig einzuhalten. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Bei Leistungsverzug, der durch die Auftragnehmerin vertreten ist, darf der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
7.4 Die Auftragnehmerin speichert Daten des Auftraggebers (Namen, Adressen usw.) nur zum internen Gebrauch und gibt sie, sofern nicht ausdrücklich erlaubt, nicht an Dritte weiter. Die Haftung für die widerrechtliche Aneignung von Daten des Auftraggebers durch Dritte ist jedoch ausgeschlossen. Daher erfolgt die elektronische Übermittlung von Texten und Daten sowie gegebenenfalls jede weitere elektronische Kommunikation auf Gefahr des Auftraggebers.
8 Belegexemplare und Eigenwerbung
8.1 Die Auftragnehmerin erhält, wenn nicht anders vereinbart, unentgeltlich 2 einwandfreie Belege von allen Arbeitsergebnissen.
8.2 Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, alle Arbeitsergebnisse unter Nennung des Auftraggebers zur Eigenwerbung zu verwenden. Das gilt auch für vom Auftraggeber nicht umgesetzte Entwürfe. Auf Wunsch können diese anonymisiert werden.
9 Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (ausgenommen Kollisionsnormen). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landsberg am Lech.
9.2 Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragspartnern unverzüglich durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
Landsberg am Lech, 13. September 2020